Das Landschaftskonzept fördert auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche zudem die Anlage von Trockenmauern, Ruderalflächen, Steinhaufen, Wasserflächen, Gräben, Abbaustellen, Gruben – alles wertvolle Lebensräume und Nischen, die zumeist für den vorgeschriebenen Ökologischen Ausgleich in der Landwirtschaft zählen und z.T. auch direktzahlungsberechtigt sind. Diese Öko-Elemente können vom Landschaftskonzept entweder im Rahmen von Vernetzungsprojekten oder auch unabhängig davon unterstützt werden. Nachdem die Zahl der kleinen Stehgewässer im Neckertal drastisch zurückgegangen war, setzt sich seit einigen Jahren die Schweizerische Stiftung für Vogelschutzgebiete (SSVG) intensiv für ihre Förderung ein. Seit 2014 wirkt das regional abgestützte Landschaftsqualitäts-Projekt (LQP) Neckertal mit vielen seiner Fördertatbestände in eine sehr ähnliche Richtung.
Auch unauffällige Elemente wie solche kleinen Abbaustellen bergen oft ein erstaunliches ökologisches Potential.
Teiche stellen einen ganz besonderen Speziallebensraum dar (hier ein durch die SSVG erstelltes Kleingewässer). Früher waren sie, v.a. in Form von Feuerweihern, viel häufiger.